Finanzielle Fragen

Kursgebühren

Weiterbildungskurse müssen selbsttragend sein (externe SeiteGebührenverordnung ETH-Bereich, Art. 6, Abs. 5). Am besten orientieren Sie sich an den Gebühren ähnlicher Kurse auf unserer Website. Überlegen Sie auch, welche Ermässigungen für Studierende, Assistierende oder Alumnae/Alumni gelten sollen.

Finanzielle Abwicklung

Dafür benötigen Sie ein PSP-Element. Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig, damit wir dieses für Ihren Weiterbildungskurs beantragen können.

Overhead-Abgaben

Die Nutzung der Infrastruktur ist kostenpflichtig. Für Weiterbildungskurse berechnet die ETH Zürich eine Overhead-Abgabe von 20 Prozent. Wissenschaftliche Tagungen und Erfahrungsaustausch-Gruppen sind von der Abgabenpflicht befreit.

Kurse einer anderen Trägerschaft: Hier fallen Gebühren für die Nutzung der Räume der ETH Zürich an (Raumbenützungsreglement und Gebührenverordnung) zu entrichten. Eine Overhead-Abgabe ist nicht notwendig.

Honorar für Referate und Kursleitung

Grundlage bilden die Richtlinien für die Erteilung und Entlöhnung von Lehraufträgen und das Reglement der ETH Zürich über berufliche Ausgaben. Gerne geben wir Ihnen auf Anfrage Empfehlungen für verschiedene Kategorien von Referent:innen ab.
Bei der Festlegung des Honorars sind die Marktsituation und der effektive Aufwand zu berücksichtigen. Der Höchstwert, der pro Tag vergütet wird, beträgt CHF 2500. Wird der Kurs mehrfach geführt oder wiederholt, kann der Ansatz angepasst werden.

In der Regel sind die Vorbereitung und allfällige Folgearbeiten im Honorar eingeschlossen. Für zusätzliche Präsenzzeit (Diskussionen, Übungen) wird ein reduzierter Ansatz berechnet.

Falls eine Teilzeitanstellung an der ETH Zürich vorliegt, kann das Pensum temporär erhöht werden.
Externe Referent:innen: Falls die Vorbereitung oder die Veranstaltung in die Arbeitszeit fällt, muss das Honorar möglicherweise mit dem Arbeitgeber festgelegt und an diesen bezahlt werden.

Die Vorbereitung und allfällige Folgearbeiten sind in der Regel im Honorar eingeschlossen. Grössere Auslagen im Zusammenhang mit einer Veranstaltung werden gegen Quittung erstattet. Dies gilt z.B. für Kursmaterial, Übernachtungen, Mahlzeiten und Reisespesen. Falls die Veranstaltung oder ihre Vorbereitung in die Arbeitszeit fällt, ist es möglich, dass das Honorar mit dem Arbeitgeber festgelegt und an diesen bezahlt werden muss.

Spesen

Grössere Auslagen im Zusammenhang mit einer Veranstaltung werden gegen Quittung erstattet. Dies gilt z.B. für Kursmaterial, Übernachtungen, Mahlzeiten und Reisespesen.

Mehrwertsteuer

In der Schweiz gelten unterschiedliche Mehrwertsteuersätze. Sollen spezielle Leistungen erbracht werden, die nicht in erster Linie der Weiterbildung dienen, kontaktieren Sie deswegen vorgängig die Finanzabteilung.

Tipp: Die Teilnehmenden zahlen die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Transport etc. direkt an die Leistungserbringer (Hotel, Restaurant, Transportunternehmen).

Budgetierung und Abrechnung

Für die DownloadBudgetierung (XLS, 55 KB) und DownloadAbrechnung (XLS, 55 KB) Ihres Weiterbildungsprogramms empfehlen wir Ihnen unsere Excel-Formulare. Sie enthalten die wichtigsten Budgetpunkte und berücksichtigen die Mehrwertsteuer. Diese Formulare benötigen Sie auch, um bei uns eine Defizitgarantie oder eine finanzielle Beteiligung zu beantragen.

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